Rechtsprechung
OLG Köln, 07.03.2001 - 13 U 149/00 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berufung; Zulässigkeit; Begründetheit; Vollstreckungsbescheid; Scheckrahmenkreidt
- Judicialis
BGB § 670; ; BGB § 667; ; BGB § 812; ; BGB § 812 Abs. 1; ; StPO § 154 Abs. 2; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 108 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711
- rewis.io
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 667, 670, 812
Bereicherungsanspruch der Bank bei Scheckeinlösung vom gesperrten Konto - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB §§ 667, 670, 812
Bereicherungsanspruch der Bank bei Scheckeinlösung vom gesperrten Konto
Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Irrtümliche Scheckeinlösung durch die Bank von einem gesperrten Konto
Verfahrensgang
- LG Aachen, 25.07.2000 - 10 O 454/99
- OLG Köln, 07.03.2001 - 13 U 149/00
Papierfundstellen
- WM 2003, 17
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 16.06.1983 - VII ZR 370/82
Bereicherungsausgleich bei widerrufener Anweisung
Auszug aus OLG Köln, 07.03.2001 - 13 U 149/00
Diese Rechtsprechung ist in der Folgezeit von dem 7. Zivilsenat, aber auch von dem 2. und dem 11. Zivilsenat des BGH bestätigt worden (BGHZ 104, 374 ff. = NJW 88, 3149 ff.; BGHZ 89, 376 ff.; BGHZ 87, 393 ff. = NJW 83, 2499 ff.; BGHZ 87, 246 ff.; BGHZ 111, 382 ff.).Auch die Entscheidung des BGH vom 16.06.1983 (BGHZ 87, 393 ff.) verhält sich zu einer Fallgestaltung, bei der die Bank nach Auszahlung trotz Widerruf den belasteten Betrag dem Girokonto wieder gut brachte, dann aber gegen eine Forderung des Kunden aus dem Sparguthaben mit einem Bereicherungsanspruch in entsprechender Höhe aufrechnete.
Das diesbezügliche Vorbringen des Beklagten, für das er die volle Beweislast trägt (vgl. nur BGHZ 87, 393, 400), ist unschlüssig.
- BGH, 18.10.1973 - VII ZR 8/73
Übersehener Scheckwiderruf - § 812 BGB, Dreiecksverhältnis, Fehler im …
Auszug aus OLG Köln, 07.03.2001 - 13 U 149/00
Wegweisend und bis heute maßgebend ist insoweit die Entscheidung des 7. Zivilsenates des BGH vom 18.10.1973 (BGHZ 61, 289 ff. = NJW 74, 39 ff.).Er stellt dem die Fälle gleich, in denen die Bank sich über das Vorhandensein ausreichender Dekkung irrt oder eine Pfändung des Kontos übersieht (BGHZ 61, 289, 293).
- BGH, 13.06.1988 - II ZR 324/87
Maßgeblicher Zeitpunkt für einen Scheckwiderruf; Verpflichtung der Bank zur …
Auszug aus OLG Köln, 07.03.2001 - 13 U 149/00
Diese Rechtsprechung ist in der Folgezeit von dem 7. Zivilsenat, aber auch von dem 2. und dem 11. Zivilsenat des BGH bestätigt worden (BGHZ 104, 374 ff. = NJW 88, 3149 ff.; BGHZ 89, 376 ff.; BGHZ 87, 393 ff. = NJW 83, 2499 ff.; BGHZ 87, 246 ff.; BGHZ 111, 382 ff.).Ein solcher Stornierungsanspruch, der dadurch zu erfüllen ist, dass eine Gutschrift des belasteten Betrages mit gleicher Wertstellung zu erfolgen hat, ist zu bejahen (vgl. nur BGHZ 104, 374, 382).
- BGH, 20.06.1990 - XII ZR 98/89
Bereicherungsausgleich bei wegen Geschäftsunfähigkeit nichtiger Anweisung
Auszug aus OLG Köln, 07.03.2001 - 13 U 149/00
Diese Rechtsprechung ist in der Folgezeit von dem 7. Zivilsenat, aber auch von dem 2. und dem 11. Zivilsenat des BGH bestätigt worden (BGHZ 104, 374 ff. = NJW 88, 3149 ff.; BGHZ 89, 376 ff.; BGHZ 87, 393 ff. = NJW 83, 2499 ff.; BGHZ 87, 246 ff.; BGHZ 111, 382 ff.). - BGH, 09.05.1983 - II ZR 241/82
Bereicherungsausgleich bei widerrufener Überweisung - Stornorecht der Banken
Auszug aus OLG Köln, 07.03.2001 - 13 U 149/00
Diese Rechtsprechung ist in der Folgezeit von dem 7. Zivilsenat, aber auch von dem 2. und dem 11. Zivilsenat des BGH bestätigt worden (BGHZ 104, 374 ff. = NJW 88, 3149 ff.; BGHZ 89, 376 ff.; BGHZ 87, 393 ff. = NJW 83, 2499 ff.; BGHZ 87, 246 ff.; BGHZ 111, 382 ff.). - BGH, 19.01.1984 - VII ZR 110/83
Widerrufener Dauerauftrag - § 812 BGB, Dreiecksverhältnis, Fehler im …
Auszug aus OLG Köln, 07.03.2001 - 13 U 149/00
Diese Rechtsprechung ist in der Folgezeit von dem 7. Zivilsenat, aber auch von dem 2. und dem 11. Zivilsenat des BGH bestätigt worden (BGHZ 104, 374 ff. = NJW 88, 3149 ff.; BGHZ 89, 376 ff.; BGHZ 87, 393 ff. = NJW 83, 2499 ff.; BGHZ 87, 246 ff.; BGHZ 111, 382 ff.). - OLG Köln, 31.05.1996 - 2 U 18/96
Rückabwicklung eines gefälschten Überweisungsauftrags
Auszug aus OLG Köln, 07.03.2001 - 13 U 149/00
Auch die obergerichtliche Rechtsprechung ist dem BGH gefolgt (vgl.z.B. OLG Köln, 2.ZS, in ZIP 96, 1376, 1377). - LG Köln, 08.05.1981 - 17 O 403/80
Auszug aus OLG Köln, 07.03.2001 - 13 U 149/00
Dieser Gesichtspunkt, den einmal das LG Köln (in ZIP 1981, 1198) vertreten hat, ist nach richtiger Ansicht (…vgl. Canaris a. a. O. Rn. 705 und 739) abzulehnen, weil im Valutaverhältnis zwischen dem Scheckaussteller (Beklagter) und dem Schecknehmer (Eheleute M.) trotz des Widerrufs eine wirksame Zweck- und Tilgungsbestimmung vorliegt (die der Scheckaussteller nicht gegenüber der Bank, sondern allenfalls gegenüber dem Schecknehmer widerrufen kann) und daher die Bereicherung des Ausstellers nach wie vor auf seine zurechenbare eigene Leistung zurückgeht.
- OLG Koblenz, 21.02.2005 - 12 U 1347/03
Bankgarantie auf ersten Anfordern; Rückgriffsanspruch des neuen Sicherungsgebers …
Der Beklagte hat aber Umstände dargelegt, die einen Fall der aufgedrängten Bereicherung (vgl. allgemein dazu OLG Köln WM 2003, 17, 20) ergeben.
Rechtsprechung
OLG Celle, 18.10.2001 - 22 W 77/01 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Auslegung der Enterbung als Pflichtteilsentziehung; Verjährungshemmung durch Prozeßkostenhilfeantrag
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Prozesskostenhilfe ; Enterbung; Testament ; Auslegung; Pflichtteilsentziehung; Verjährungshemmung
- Wolters Kluwer
Prozesskostenhilfe ; Enterbung; Testament ; Auslegung; Pflichtteilsentziehung; Verjährungshemmung
- Judicialis
- rechtsportal.de
BGB § 133 § 203 analog
Enterbung - Entziehung des Pflichtteils - konkreter Entziehungsgrund - Hemmung der Verjährung durch vollständigen Antrag auf Prozesskostenhilfe - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Lüneburg, 21.08.2001 - 9 O 196/01
- OLG Celle, 18.10.2001 - 22 W 77/01
Wird zitiert von ...
- OLG Celle, 21.04.2004 - 7 U 199/03
Einsetzung einer von der Auftraggeberin selbst beherrschten GmbH für die …
Dies gilt umso mehr, als dass der Beklagte zu 1 planmäßig die Löschung der A. GmbH betrieben hat (vgl. auch OLG Celle, OLGR 2002, 3, 4).
Rechtsprechung
OLG Schleswig, 31.05.2001 - 5 U 43/00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Realkredit; Kreditvermittlung; Verbot; Ungerechtfertigte Bereicherung
- Judicialis
BGB § 134; ; BGB § 197; ; BGB § 812; ; GewO a. F. § 55; ; GewO a. F. § 56 I Ziffer 6.
- rechtsportal.de
Vermittlung von Realkrediten - Gewerbeordnung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Lübeck - 10 O 25/98
- OLG Schleswig, 31.05.2001 - 5 U 43/00
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 15.06.1989 - III ZR 9/88
Vorhergehende Bestellung bei verbotener Überrumpelung; Rechtsfolgen der …
Auszug aus OLG Schleswig, 31.05.2001 - 5 U 43/00
Unter diesem Gesichtspunkt haben die Kläger den Darlehensnettobetrag in Höhe von 170.000,00 DM zu erstatten (BGH DB 1979, 1269; BGH WM 1989, 1083).Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer das Kapital für die (rechtsunwirksam) vereinbarte Zeit überlassen muß, ohne von ihm gemäß § 818 Abs. 1 BGB eine Verzinsung für die Zeit bis zum Fälligwerden der einzelnen Raten (BGHZ 99, 333, 338 f.; WM 1989, 1083) als Wertersatz für die Kapitalnutzung verlangen zu können.
An das "leichtfertige" Verschließen sind keine hohen Anforderungen zu stellen (vgl. auch BGH WM 1989, 1083).
- BGH, 17.01.1985 - III ZR 135/83
Im Reisegewerbe vermitteltes Darlehen
Auszug aus OLG Schleswig, 31.05.2001 - 5 U 43/00
Für § 56 GewO a. F. war und ist nicht die innere Ausgestaltung der Darlehensverträge entscheidend, sondern es geht um die Art ihres Zustandekommens, wobei eine Übereilung und Irreführung des Verbrauchers vermieden werden sollte (…Landmann-Rohmer, GewO, § 56 Rn. 103; BGHZ 93, 264).Allein in Ausnahmefällen hat der BGH ein solches Schutzbedürfnis verneint, wenn etwa erfahrene Anleger Options- und Abschreibungsgeschäfte kreditiert haben (vgl. BGHZ 93, 264; BGH DB 1979, 1269).
- BGH, 26.11.1991 - XI ZR 115/90
Abschluß eines Darlehensvertrages als Haustürgeschäft
Auszug aus OLG Schleswig, 31.05.2001 - 5 U 43/00
Bei dieser Sachlage kann von einer "Bestellung" i. S. 55 GewO nicht die Rede sein (…Landmann-Rohmer § 55 GewO Rn. 24; vgl. auch BGH WM 92, 8).Es genügt, daß sie einen unter mehreren Beweggründen ausmachen, sofern nur ohne sie der spätere Vertrag nicht geschlossen worden wäre (ausdrücklich BGHZ 131, 385; ferner BGH WM 1992, 8).
- BGH, 27.06.1957 - II ZR 15/56
Rechtsnatur der Verwirkung
Auszug aus OLG Schleswig, 31.05.2001 - 5 U 43/00
Angesichts des Umstands, daß der Nichtigkeitsgrund der Sphäre der Beklagten zuzurechnen ist, vermag der Senat ohnehin nicht von einem illoyalen Verhalten der Kläger zu sprechen (vgl. BGHZ 25, 47). - BGH, 10.07.1986 - III ZR 133/85
Ratenkredit - §§ 138 Abs. 1, 812 BGB, § 197 BGB <Fassung bis 31.12.01>, …
Auszug aus OLG Schleswig, 31.05.2001 - 5 U 43/00
Der vom Landgericht gewählte Ansatz, wonach alle Rückforderungsansprüche bis 1993 einschließlich als verjährt zu behandeln sind, beruht ersichtlich auf der Entscheidung des Bundesgerichtshofs in NJW 1986, 2564. - BGH, 15.01.1987 - III ZR 217/85
Auswirkungen der Sittenwidrigkeit eines Ratenkreditvertrages auf einen …
Auszug aus OLG Schleswig, 31.05.2001 - 5 U 43/00
Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer das Kapital für die (rechtsunwirksam) vereinbarte Zeit überlassen muß, ohne von ihm gemäß § 818 Abs. 1 BGB eine Verzinsung für die Zeit bis zum Fälligwerden der einzelnen Raten (BGHZ 99, 333, 338 f.; WM 1989, 1083) als Wertersatz für die Kapitalnutzung verlangen zu können. - BGH, 15.06.1993 - XI ZR 172/92
Ausschluß bereicherungsrechtlicher Rückforderung bei Darlehensvermittlung im …
Auszug aus OLG Schleswig, 31.05.2001 - 5 U 43/00
Die Anwendung des § 817 S. 2 BGB setzt subjektiv allerdings voraus, daß der Vermittler, dessen Handeln sich die Bank zurechnen lassen muß, entweder bewußt gegen das gesetzliche Verbot verstoßen oder sich zumindest leichtfertig der Einsicht in den Gesetzesverstoß verschlossen hat, wobei sich dies auf die Vorschrift des § 56 Abs. 1 Ziffer 6 GewO zu beziehen hat und nicht etwa auf die Voraussetzungen des § 134 BGB (BGH WM 1993, 1323). - BGH, 23.10.1990 - XI ZR 313/89
Verwendung zuviel berechneter Zinsen bei einem Annuitätendarlehen; Nichtigkeit …
Auszug aus OLG Schleswig, 31.05.2001 - 5 U 43/00
Von dieser 4-jährigen Verjährungsfrist kann indessen nicht ausgegangen werden, denn der Bundesgerichtshof hat die Grundsätze, wie er sie für Ratenkredite entwickelt hat, nicht auf Annuitätendarlehen übertragen (BGHZ 112, 352;… Staudinger/Peters [1995] § 197 BGB Rn. 27). - BGH, 16.01.1996 - XI ZR 116/95
Haustürwiderrufsgesetz - Haustürgeschäft
Auszug aus OLG Schleswig, 31.05.2001 - 5 U 43/00
Es genügt, daß sie einen unter mehreren Beweggründen ausmachen, sofern nur ohne sie der spätere Vertrag nicht geschlossen worden wäre (ausdrücklich BGHZ 131, 385; ferner BGH WM 1992, 8). - BGH, 06.12.1979 - III ZR 46/78
Voraussetzungen für eine ungerechtfertigte Bereicherung - Rechtmäßigkeit einer …
Auszug aus OLG Schleswig, 31.05.2001 - 5 U 43/00
Solche Einreicherverträge sind typische Rahmenverträge, die innerhalb einer regelmäßigen Geschäftsverbindung bestehen (vgl. BGH DB 1980, 440 zum finanzierten Abzahlungskauf).
- LG Dortmund, 15.12.2006 - 3 O 799/04
Badenia, CIC und unerlaubte Handlung
Dahinstehen kann die umstrittene Rechtsfrage, ob die Verjährung des Schadensersatzanspruches wegen eines Verschuldens bei Vertragsschluss kenntnisunabhängig am 31.12.2001 begann und demzufolge Verjährung am 1.1.2005 eintrat (…dagegen: Palandt Art. 229 § 6 Rn 6, Münchener Kommentar Art. 229 § 6 EGBGB Rn 12, Staudinger, Neubearbeitung 2003, Art. 229 EGBGB Rn. 11, Erman 11. Aufl. Vor § 194 Rn. 9; Oberlandesgerichte Stuttgart (6 U 92/05) und Bamberg NJW 2006, 304; dafür OLG Hamm 5 U 43/00 und 5 U 202/00) und ob die Voraussetzungen des § 167 ZPO angesichts der erst am 30.11.2005 erfolgten Vorschusszahlung vorliegen.
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 10.01.2001 - 16 W 60/00 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
ZPO § 890
Vollstreckung eines zeitlich befristeten Unterlassungstitels
Verfahrensgang
- LG Wuppertal - 3 O 74/00
- OLG Düsseldorf, 10.01.2001 - 16 W 60/00
- OLG Düsseldorf, 10.02.2001 - 16 W 60/00
Wird zitiert von ...
- OLG Karlsruhe, 01.06.2015 - 20 WF 35/15
Zuwiderhandlung gegen eine Gewaltschutzanordnung: Ordnungsgeldverhängung nach …
Vielmehr schließt er sich der ebenfalls obergerichtlich vertretenen Ansicht (OLG Stuttgart OLGR 2001, 248; OLG Düsseldorf OLGR 2001, 350; ebenso OLG Nürnberg GRUR 1996, 79 - die mangelnde Vollstreckbarkeit wurde dort nicht daraus hergeleitet, dass zwischenzeitlich die Verbotsfrist geendet hatte, sondern daraus, dass im Erkenntnisverfahren inzwischen übereinstimmende Erledigungserklärungen abgegeben waren) an, dass es für eine Ahndung ausreicht, dass der Verstoß gegen ein befristetes Unterlassungsgebot innerhalb der Verbotsfrist erfolgt ist; weder der Bestrafungsantrag noch die Verhängung des Ordnungsmittels muss sodann innerhalb der Verbotsfrist erfolgen.
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 16.02.2001 - 16 U 106/00 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
ZPO (bis 31.12.2001) § 511 § 519 Abs. 3 Nr. 2
Begründung der Berufung mit einer neuen Aufrechnungsforderung
Verfahrensgang
- LG Wuppertal - 12 O 35/00
- OLG Düsseldorf, 16.02.2001 - 16 U 106/00